Girokonto eröffnen - eine Kontoeröffnung ist nicht schwierig
Online oder bei der Filialbank – Girokonto eröffnen leicht gemacht
Noch vor wenigen Jahren hatten die Verbraucher nur die Möglichkeit, in einer ansässigen Filiale der Bank oder Sparkasse ein Konto zu eröffnen. Durch die Einführung neuer Medien wie dem Internet sowie dem zunehmenden Anteil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs hat sich jedoch die Anzahl der Kreditinstitute stark erhöht. Dies führte auch dazu, dass sich verstärkt sogenannte Direkt- und Onlinebanken auf dem Markt etablierten. Der Vorteil dieser Banken liegt unter anderem darin, dass Sie als Kunde direkt über das Internet ein Girokonto eröffnen sowie von günstigeren Konditionen profitieren können.
Die benötigten Unterlagen für die Kontoeröffnung fallen unterschiedlich aus
Für eine Kontoeröffnung ist es zwingend notwendig, dass Sie als Antragsteller Ihre Identität nachweisen. Aus diesem Grund ist bei einem entsprechenden Antrag der Personalausweis vorzulegen. Da dies bei einem Onlinekonto nicht so einfach möglich ist, wird die Identität des Antragstellers durch das sogenannte Post-ident-Verfahrens überprüft, bei dem Sie Antragsteller mit einem Personalausweis und einem Coupon zur nächsten Postfiliale gehen und die Identifizierung durch einen Mitarbeiter durchführen lassen. Da inzwischen jedoch viele Banken für bestimmte Personengruppen spezielle Kontomodelle zu besonders günstigen Konditionen anbieten, als Beispiele sind hierfür das Studentenkonto und das Jugendgirokonto zu nennen, werden zum Teil auch Unterlagen wie beispielsweise die Schul- und Immatrikulationsbescheinigung benötigt. Zudem müssen minderjährige Personen in der Regel auch die Einverständniserklärung der Eltern vorlegen. Nachfolgend zeigt eine Tabelle die einzelnen Schritte zur Kontoeröffnung übersichtlich auf:
| Schritte zur Kontoeröffnung |
| 1. Angebotssuche (Girokonto Vergleich, Werbung) |
| 2. Antragsstellung (online mit einigen Klicks und Dateneingabe) |
| 3. Identitätsnachweis (online per Post-ident-Verfahren) |
| 4. Erforderliche Unterlagen |
| 5. Vertragsunterzeichnung (per Post an Direktbanken senden) |
| 6. SCHUFA-Prüfung (durch die Bank) |
Die Kontoeröffnung für besondere Personengruppen
Im Grunde ist es jedem Menschen in Deutschland erlaubt, ein Girokonto zu eröffnen. Trotzdem ergeben sich in Sonderfällen bestimmte Beschränkungen, denn Minderjährige können beispielsweise keinen Dispositionskredit nutzen. Dies gilt auch für Personen mit einem negativen SCHUFA-Eintrag oder einer Privatinsolvenz, wobei diese jedoch ein sogenanntes Jedermann-Konto eröffnen können. Im Jahr 1996 hat der Zentrale Kreditausschuss der Banken in Deutschland festgelegt, dass auch solche Konten von allen Anbietern zur Verfügung gestellt werden sollten, jedoch hat sich dies in der Praxis nicht hundertprozentig durchsetzen können.